Der richtige Kraftstoff für Feuerlöschpumpen mit Dieselmotorantrieb

Holzhauer Pumpen GmbH
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Kraftstoff für Feuerlöschpumpen mit Dieselmotorantrieb

Die Verunsicherung in der Branche ist spürbar, insbesondere wenn es um alternative Kraftstoffe wie HVO (EN 15940) oder höhere Biodiesel-Beimischungen geht.

Kraftstoffwahl bei dieselmotorgetriebenen Feuerlöschpumpen

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Kraftstoffwahl bei dieselmotorgetriebenen Feuerlöschpumpen.

Die Verunsicherung in der Branche ist spürbar, insbesondere wenn es um alternative Kraftstoffe wie HVO (EN 15940) oder höhere Biodiesel-Beimischungen geht.

Diesel nach EN 590: der richtige Kraftstoff für Feuerlöschpumpen mit Dieselmotorantrieb

Dieselkraftstoff nach DIN EN 590

Unsere Empfehlung ist eindeutig: Holzhauer-Pumpen empfiehlt für alle Feuerlöschpumpenaggregate mit Dieselmotorantrieb grundsätzlich Kraftstoffe nach EN 590.

Diese Empfehlung basiert auf technisch fundierten Gründen, die wir Ihnen im Folgenden erläutern möchten:

  • Standarddiesel nach EN 590, auch mit bis zu 7 % Biodiesel-Anteil (FAME), ist von den relevanten Motorenherstellern für den Einsatz in Feuerlöschpumpen freigegeben.
  • Eine Einschränkung der Gewährleistung besteht bei Verwendung dieses Kraftstoffs nicht.
  • Die Norm EN 590 inklusive B7 ist erprobt, zuverlässig und bietet die notwendige Rechtssicherheit für den Betrieb sicherheitsrelevanter Systeme.

Anders verhält es sich bei höheren Biodiesel-Anteilen

Beimischungen oberhalb von B7, wie etwa B10, B20 oder B30, werden von den Motorenherstellern nicht unterstützt.

Es fehlen belastbare Freigaben und damit auch die Gewährleistungssicherheit. Der Einsatz solcher Kraftstoffe birgt somit unnötige Risiken für Betreiber und Anlagensicherheit.

Auch paraffinische Kraftstoffe wie HVO oder GTL nach EN 15940 sind derzeit nicht für Feuerlöschpumpen im Standby-Betrieb zertifiziert. Die Gründe reichen von möglicher Leistungsreduktion über Probleme mit Dichtungsmaterialien, bis hin zu fehlenden Prüfungen seitens der Motorenhersteller.

Ein Einsatz kann die Betriebssicherheit und Gewährleistung gefährden.

Ein häufiges Argument gegen EN 590 betrifft die begrenzte Lagerstabilität, insbesondere durch den FAME-Anteil. In der Praxis ist das jedoch kein Problem.

Voraussetzung sind die regelkonformen, wöchentlichen Probeläufe der Feuerlöschpumpenaggregate. Diese betragen 30 Minuten gegen geschlossenen Schieber gemäß VdS CEA und FM/NFPA. Dabei wird der Kraftstoff regelmäßig umgewälzt und das Treibstoffsystem durchströmt.

Alterungserscheinungen, Sedimentbildung oder mikrobielle Kontamination (die sogenannte „Dieselpest“) haben bei ordnungsgemäßem Betrieb keine Chance. Wer seine Anlage normenkonform betreibt, hat mit EN 590 einen zuverlässigen und bewährten Kraftstoff.

Feuerlöschpumpen sind sicherheitsrelevante Systeme. Bei der Kraftstoffwahl gibt es keinen Spielraum für Kompromisse.

Sie haben Fragen zur Kraftstoffspezifikation für Ihre Anlage? Sprechen Sie uns gerne an.